Landesprogramm: 1,2 Millionen Euro Förderung für die Sonntagsöffnung von Bibliotheken
Düsseldorf. Bibliotheken sind die kommunalen Wohnzimmer. Um sie zu stärken, wurde auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Landtagsfraktion das Bibliotheksstärkungsgesetz im Landtag beschlossen. Es sieht ein neues Förderprogramm in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Bibliotheken im Land vor.
Von neuen Fördermitteln des Landes können auch die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld profitieren. Dazu erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Wilhelm Korth und Dietmar Panske:
„Unsere Bibliotheken sind Begegnungsorte und wichtige Einrichtungen des Gemeindelebens. Aus diesem Grund haben wir uns mit dem neuen Bibliotheksstärkungsgesetz dafür eingesetzt, dass diese nun auch sonntags geöffnet haben können. Für einen Besuch einer Bücherei oder Bibliothek bieten sich Sonntage besonders gut an, beispielsweise für Familien. Mit den zusätzlichen Fördermitteln wollen wir den Bibliotheken vor Ort die Chance geben, weitere Konzepte für Kulturprogramme entwickeln zu können.
Gerade für das Münsterland sind die neuen Fördermittel eine große Unterstützung. Denn neben dem Personalausbau sowie einem Konzept für die Sonntagsöffnung werden auch Konzepte für eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Sonntags in der Bibliothek“ gefördert. Damit wollen wir allen Bürgerinnen und Bürgern und Familien den Besuch der örtlichen Bibliothek ermöglichen.“
Die Förderung der Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen läuft zunächst bis 2022, soll aber verlängert werden. Anträge können bis zum 31. März 2020 an die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.
Weitere Informationen wurden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet bereitgestellt:
www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/bibliotheksfoerderung